ADHS Bundeswehr: Kann man zum Bund?

ADHS Bundeswehr
© Chris, Adobe Stock

Die Frage, ob Personen mit ADHS (Aufmerksamkeitsdefizit-/Hyperaktivitätsstörung) in die Bundeswehr eintreten können, ist ein Thema von großem Interesse. Früher führte die Diagnose ADHS grundsätzlich zur Ausmusterung von betroffenen Bewerbern. Wie das ganze heute ausschaut, schauen wir uns in diesem Beitrag an.

Die Bundeswehr und ihre Eignungsprüfung

Die Bundeswehr ist bekannt für ihre strengen Anforderungen an die Eignung von Bewerbern. Dies gilt sowohl für die charakterliche, geistige und körperliche Eignung. Um festzustellen, ob ein Bewerber den Anforderungen entspricht, wird eine umfassende Untersuchung durchgeführt. Hierzu gehört auch eine medizinische Begutachtung. Dadurch wird die Eignung eines potenziellen Soldaten sichergestellt.

Kann man mit ADHS in die Bundeswehr?

ADHS kann sich vor allem in Problemen mit der Aufmerksamkeit und Impulsivität äußern. Je nach der Intensität der Symptome kann ein betroffener ADHSler somit Schwierigkeiten haben, sich auf z. B. Aufgaben zu konzentrieren. Diese Symptome könnten in einer militärischen Umgebung potenziell problematisch sein.

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Die Diagnose ADHS führt heute aber nicht mehr zwangsläufig zur Ausmusterung. Stattdessen wird eine Einzelfallbetrachtung vorgenommen. Dabei werden verschiedene Faktoren berücksichtigt, einschließlich des bisherigen Krankheitsverlaufs und der Eignung aufgrund der Diagnose.

Dienstfähig und verwendungsfähig mit Einschränkungen

Das Begutachtungsergebnis für Bewerberinnen und Bewerber mit ADHS lautet oft „dienstfähig und verwendungsfähig mit Einschränkungen“. Dies bedeutet, dass sie unter bestimmten Bedingungen in die Bundeswehr aufgenommen werden können. Jedoch mit gewissen Einschränkungen in Bezug auf ihre Verwendbarkeit und Dienstfähigkeit.

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Anforderungen an Bewerber mit ADHS

Um in die Bundeswehr aufgenommen zu werden, müssen Bewerber mit ADHS bestimmte Anforderungen erfüllen:

  1. Psychosoziale Integration: Eine gute psychosoziale Integration ist entscheidend. Dies bedeutet, dass der Bewerber sich in sozialen Situationen angemessen verhalten kann. Man sollte außerdem in der Lage sein, in einer Gemeinschaft zu funktionieren.
  2. Krankheitsverlauf: Der bisherige Krankheitsverlauf wird berücksichtigt. Wenn der Bewerber eine erfolgreiche Therapie und einen stabilen Verlauf vorweisen kann, ist dies ein positiver Faktor. Gibt es Erkrankungen? Dann wird das auch genau angeschaut.
  3. Anpassungs-, Leistungs- und Gemeinschaftsfähigkeit: Bewerber müssen in der Lage sein, sich an die militärische Umgebung anzupassen und ihre Aufgaben angemessen auszuführen. Das wird besonders gut angeschaut.

Fazit:

Es ist wichtig zu betonen, dass ADHS nicht gleich als Ausschlussgrund gilt. Ob eine Bewerbung für den militärischen Dienst infrage kommt, wird von Fall zu Fall getroffen. Es gibt keine allgemeinen Regeln, und jede Bewerbung wird individuell bewertet. Wichtig ist, dass die ADHS Diagnose nicht verheimlicht wird. Das kann auch zu einem Ausschluss führen.

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