ADHS Verbeamtung: Kann man verbeamtet werden?

ADHS Verbeamtung
© Wolfilser, Adobe Stock

In Deutschland genießt die Verbeamtung in bestimmten Berufen eine besondere Stellung. Doch was passiert, wenn jemand mit ADHS verbeamtet werden möchte? Kann man trotz der Diagnose verbeamtet werden? In diesem Beitrag schauen wir uns das Thema genauer an.

Wer kann alles verbeamtet werden?

Bevor wir uns mit der Verbeamtung bei ADHS befassen, ist es wichtig zu wissen, welcher Beruf die Möglichkeit zur Verbeamtung hat. In Deutschland können folgende Berufsgruppen verbeamtet werden: Lehrer, Polizisten und Verwaltungsmitarbeiter. Diese Berufe sind Teil des öffentlichen Dienstes und bieten somit ein hohes Maß an Sicherheit in der beruflichen Laufbahn.

Die amtsärztliche Untersuchung

Die Grundlage für die Verbeamtung ist die sogenannte amtsärztliche Untersuchung. Bei dieser Untersuchung wird von einem Arzt die körperliche, geistige und charakterliche Eignung überprüft. Hierbei geht es nicht nur um die aktuellen gesundheitlichen Zustände, sondern auch um die gesamte Historie. Das bedeutet, dass auch vergangene Erkrankungen und Therapien relevant sind. Auch wenn sie schon Jahre zurückliegen und bereits abgeschlossen sind.

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Ehrlichkeit ist entscheidend

Eine der wichtigsten Regeln bei der amtsärztlichen Untersuchung ist die Ehrlichkeit. Bewerber sollten offen und wahrheitsgemäß über ihre Gesundheit sprechen. Dies gilt auch für ADHS. Das bedeutet, wenn jemand mit ADHS den Wunsch hat, verbeamtet zu werden, sollte er oder sie dies hier offenlegen.

Kann man mit ADHS verbeamtet werden?

Die gute Nachricht ist, dass ADHS an sich kein automatisches Ausschlusskriterium für die Verbeamtung darstellt. Solange die betroffene Person ehrlich mit ihrer Diagnose umgeht und alle erforderlichen Informationen zur Verfügung stellt, kann ADHS die Verbeamtung nicht verhindern. Auch eine Medikation ist in der Regel nicht ausschlaggebend, um von der Verbeamtung ausgeschlossen zu werden.

Bei der Untersuchung wird im Wesentlichen geprüft, ob es Gründe für längere Abwesenheiten während der Verbeamtung gibt. Hier sind Begleiterscheinungen wie z. B. eine Depression ein größerer Ausschlussgrund. Hier hat man bessere Chancen, wenn die Depression schon länger zurückliegt und besiegt wurde.

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Verheimlichung kann zur Aberkennung führen

Was jedoch vermieden werden sollte, ist die Verheimlichung von ADHS oder anderen Begleiterscheinungen. Wenn während der ärztlichen Untersuchung Informationen zurückgehalten werden, kann dies im späteren Verlauf Folgen haben. Im schlimmsten Fall kann die Verbeamtung sogar aberkannt werden, wenn herauskommt, dass Informationen bewusst verschwiegen wurden.

Fazit:

Grundsätzlich zeigt sich, dass ADHS Betroffene die Möglichkeit haben, verbeamtet zu werden. Wichtig ist, ehrlich und transparent mit der Diagnose umzugehen. ADHS an sich ist kein automatisches Hindernis, um Beamter zu werden. Es ist wichtig, alle relevanten Informationen zur Verfügung zu stellen und keine Informationen zu verschweigen.

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