Die Arbeit im Polizeivollzugsdienst erfordert eine hohe Konzentration, schnelle Reaktionen und die Fähigkeit, unter Druck zu arbeiten. In vielen Ländern, darunter Deutschland, werden strenge Anforderungen an die Eignung von Polizeibeamten gestellt. Doch was ist, wenn jemand mit einer Aufmerksamkeitsdefizit-Hyperaktivitätsstörung (ADHS) den Traum verfolgt, Polizist zu werden?
Ein Hürdenlauf für Polizeibewerber
ADHS ist eine neurologische Erkrankung, die oft bereits im Kindesalter diagnostiziert wird. Menschen mit ADHS können Schwierigkeiten haben, sich zu konzentrieren, impulsiv handeln und hyperaktiv sein. Diese Eigenschaften könnten als Hindernis für die Anforderungen des Polizeidienstes wahrgenommen werden.
Die Polizei legt großen Wert auf die körperliche und geistige Eignung ihrer Bewerber. Personen mit ADHS im Erwachsenenalter stehen vor der Herausforderung, ihre Eignung für den Polizeivollzugsdienst nachzuweisen. Ein entscheidender Faktor ist dabei, dass ADHS im Kindesalter aufgetreten ist, jedoch jetzt nicht mehr präsent ist. Dies muss ärztlich bestätigt werden, um überhaupt in die Auswahl für den Polizeidienst zu kommen.
Sonst ist bei ADHS kein Dienst bei der Polizei möglich.
Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin: Trotz ADHS möglich?
In einem wegweisenden Urteil hat das Verwaltungsgericht Berlin (VG Berlin) festgestellt, dass eine vergangene ADHS-Erkrankung, wenn derzeit keine Symptome vorliegen, als „aktuell nicht dienstunfähig“ gilt. Das Gericht betonte jedoch die Bedeutung ärztlicher Bestätigungen.
Das Urteil mit dem Aktenzeichen VG 26 K 29.15 des VG Berlin verdeutlicht, dass die individuellen Umstände jedes Bewerbers berücksichtigt werden müssen.
Medikamentöse Therapie
Viele Betroffene mit ADHS erhalten eine medikamentöse Therapie, um ihre Symptome zu kontrollieren. Hierbei stellt sich die Frage, wie sich diese Medikamente auf die Eignung für den Polizeidienst auswirken. Einige Medikamente können Nebenwirkungen haben, die die körperliche oder geistige Leistungsfähigkeit beeinflussen könnten.
Somit spricht auch das für eine Verweigerung für den Polizeidienst.
Bewerbung mit ADHS: Wichtige Informationen
Bewerber mit ADHS stehen vor der Herausforderung, in ihrer Bewerbung offen und transparent über ihre Symptome zu informieren. Eine ehrliche Kommunikation über die bereits durchgeführte Therapie und ärztliche Bestätigungen kann einen positiven Einfluss auf die Bewertung der Eignung haben.
Fazit:
Die Einstellung von Polizeibeamten mit ADHS ist grundsätzlich ausgeschlossen. Das Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin unterstreicht eine Möglichkeit für Betroffene, die in der Vergangenheit die Symptome im Griff bekommen haben. Es ist wichtig, dass Bewerber mit ADHS transparent über ihre Diagnose kommunizieren. Falsche Angaben, bzw. etwas zu verheimlichen ist bei Herauskommen ein sofortiger Ausschluss aus dem Bewerbungsprozess.