Wenn man von der Aufmerksamkeitsdefizit-/Hyperaktivitätsstörung (Abkürzung für ADHS) spricht, dann wird deutlich, dass die Betroffenen es je nach Schweregrad der Symptome es im Alltag oft nicht leicht haben. In diesem Beitrag schauen wir uns an, ob die Möglichkeit besteht, dass ADHS zu einer Behinderung zählt.
Ist ADHS eine Behinderung?
Um festzustellen, ob es sich bei ADHS um eine Behinderung handelt, muss geklärt werden, was man unter einer Behinderung laut Gesetz versteht. Nach dem § 2 SGB IX wird von einer Behinderung gesprochen: „Wenn die körperliche Funktion, die geistige Fähigkeit oder die seelische Gesundheit eines Menschen mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als 6 Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweicht und daher seine Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist.“
Betroffene von ADHS können bei ihrem zuständigen Versorgungsamt einen Antrag auf „Grad der Behinderung (GdB)“ beantragen lassen. Wenn die Symptome für ADHS besonders stark vorliegen, kann die Feststellung für den Antrag bewilligt werden.
Je nach Grad der Behinderung hat der Betroffene verschiedene Rechte sowie spezielle Vergünstigungen. Hierzu zählen unter anderem Maßnahmen für die richtige Eingliederung im Alltag nach § 35a SGB VIII. (für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche). Auch kann der ADHS Nachteilsausgleich betrachtet werden.
ADHS Grad der Behinderung ermitteln
Der Grad der Behinderung bei ADHS hängt neben der Schwere der Symptome vom Eintrittsalter ab. Ohne soziale Anpassungsschwierigkeiten liegt keine Teilhabebeeinträchtigung vor.
Hyperkinetische Störungen & Aufmerksamkeitsstörungen ohne Hyperaktivität*
- 10-20: keine Auswirkungen auf die Integrationsfähigkeit
- 30-40: Auswirkungen auf die Integrationsfähigkeit in verschiedenen Lebensbereichen. (Man spricht hier z. B. über Kindergarten, Schule, Arbeitsalltag, eigenständiges leben in einem Haushalt) oder wenn Betroffene über das jeweilige Alter entsprechende Maß beaufsichtigt werden müssen.
- 50-70: Auswirkungen, welche die Integration in Lebensbereiche nicht ohne umfassende Unterstützung oder umfassende Beaufsichtigung ermöglichen.
- 80-100: Auswirkungen, welche die Integration in Lebensbereiche auch mit umfassender Unterstützung nicht ermöglichen.
Ab einem Alter von 25 Jahren wird regelhaft der GdB nicht mehr als 50 vergeben.
*Quelle: VersMedV (Versorgungsmedizin-Verordnung/Versorgungsmedizinische Grundsätze) Seite 37
Unser Fazit:
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass ADHS als Behinderung anerkannt werden kann, wenn bestimmte Kriterien erfüllt sind. Wenn eine Beeinträchtigung festgestellt wird, haben Betroffene das Recht sich Hilfe zu suchen. Bei Kindern und Jugendlichen kann diese Unterstützung helfen, sich in der Schule oder den Arbeitsalltag zu erleichtern.