Nachteilsausgleich ADHS: Wie & ob er in der Schule vergeben wird

Nachteilsausgleich ADHS
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Die Aufmerksamkeitsdefizit-/Hyperaktivitätsstörung (ADHS) kann erhebliche Auswirkungen auf die schulischen Leistungen der Betroffenen haben kann. Gerade Kinder und Jugendliche haben dabei im Unterricht oft Schwierigkeiten, ihre Zeit einzuteilen, sich zu konzentrieren oder zu organisieren. Daher benötigen sie möglicherweise zusätzliche Förderung, um in der Schule erfolgreich zu sein. Eine Möglichkeit, diese Unterstützung zu erhalten, ist die Gewährung eines Nachteilsausgleichs bei ADHS in der Schule. In diesem Artikel wird erörtert, wie und ob ein solcher Nachteilsausgleich an Schulen für Schüler/innen mit ADHS gewährt wird.

Was ist ein Nachteilsausgleich?

Unter dem Nachteilsausgleich, nach dem §206 SGB IX versteht man folgendes: „Hilfen für behinderte Menschen zum Ausgleich behinderungsbedingter Nachteile oder Mehraufwendungen“. Dies kann in Form von speziellen Ausstattungen, Unterrichtsmaterialien oder Förderunterricht erfolgen. Der Zweck dieser Anpassung ist es, Personen mit Einschränkungen dieselbe Leistungsmöglichkeit zu schaffen wie all jene ohne Einschränkung.

Hierdurch erhält der/die betroffene Schüler oder Schülerin folgende Vorteile:

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  • Zeitliche Verlängerung bei schulischen Aufgaben und Tests
  • Hilfsmittel zur Erleichterung z. B. Laptop, Lesegerät
  • Besondere Unterstützung der Lehrer bzw. geschultem Personal
  • Schriftliche Prüfungen können mündlich durchgeführt werden

Gibt es einen Nachteilausgleich bei ADHS in der Schule?

In allen Bundesländern in Deutschland gibt es Richtlinien zur Gewährleistung des Rechts auf einen Nachteilausgleich für Schüler. Jedoch für Betroffene mit ADHS ist kein ausdrücklicher Nachteilausgleich beschrieben. Einen gesetzlichen Anspruch gibt es also nicht.

Doch es gibt Hoffnung! Jeder Antrag auf einen Nachteilausgleich wird von der Schule individuell überprüft. Deswegen ist bei ADHS die Beantragung trotz der Rahmenbedingungen zu empfehlen. Hierbei können ärztliche Schreiben, Arztberichte, psychologische Gutachten usw. helfen, um den Tatbestand der Schule mitzuteilen. Dann entscheidet die Schule bzw. ein Gremium über den Antrag. Sollte der Arzt einen besonderen Förderbedarf empfehlen, kann je nach Fall auch bei ADHS ein Antrag auf Nachteilausgleich genehmigt werden.

Wie kann man einen Antrag auf Nachteilsausgleich stellen?

Um einen Nachteilausgleich für Ihren Sohn/Ihre Tochter geltend machen zu können, müssen Sie einen schriftlichen Antrag stellen. Die Formulare unterscheiden sich je nach Bundesland teils stark, manche benötigen weniger, manche mehr Nachweise.

In den meisten Fällen wird nach:

  • einem ausführlichen ärztlichen Gutachten verlangt
  • einer Stellungnahme von z. B. Lehrer und Betreuungsperson verlangt
  • weiteren Ausweisen bzw. Nachweisen zu dem Anliegen verlangt

Voraussetzungen für einen Nachteilsausgleich ist aber immer das ein ärztliches Gutachten des betroffenen. Außerdem ist bei minderjährigen Schülern und Schülerinnen eine schriftliche Erklärung der erziehungsberechtigten Person (Eltern) nötig.

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Alle Informationen zum Nachteilsausgleich für jedes Bundesland:

Fazit:

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass es für Schüler/innen mit ADHS möglich ist, einen Nachteilsausgleich in der Schule zu erhalten. Obwohl es nach deutschem Recht keinen Anspruch auf einen solchen Ausgleich bei ADHS gibt, werden alle Anträge individuell geprüft und von der Schule oder einem Ausschuss genehmigt werden. Um einen Nachteilsausgleich zu beantragen, muss ein schriftlicher Antrag mit mehreren Nachweisen eingereicht werden.

Haben Sie noch weitere Fragen zu dem Thema? Dann lassen Sie es uns in den Kommentaren wissen. Wir antworten gerne!

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